Vermessungsgebühren

Der ÖbVI erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die sich gemäß § 8 des Thüringer Gesetzes über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürGÖbVI, GVBl. S. 115) nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVerwKostOVerm) vom 19.01.2010 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung v. 28.11.2016 (GVBl. S. 564) richtet. Die Kosten für hoheitliche Vermessungsleistungen sind also vom Gesetzgeber landesrechtlich vorgegeben und nicht verhandelbar. Eine Ausschreibung hoheitlicher Vermessungsleistungen zur Kostenoptimierung ist daher nicht statthaft. Durch Anfrage bei einem ÖbVI werden Sie über die Vergütungshöhe Ihres Vermessungsvorhabens kostenfrei und unverbindlich informiert.

Hoheitliche Vermessungen sind im Wesentlichen:

  • Zerlegungsvermessung
  • Grenzwiederherstellungen und Grenzanzeigen
  • Arbeiten an Bodenordnungsverfahren
  • Vermessung lang gestreckter Anlagen
  • Amtlicher Lageplan zum Baugesuch
  • Gebäudeeinmessung
Die Höhe der Vermessungsgebühren richtet sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung. Ihre Berechnung ist stark von den individuellen Verhältnissen abhängig und nicht pauschalisiert darstellbar.
Informationen zu den Vermessungsgebühren erhalten Sie schnell und kostenfrei in meinem Büro oder während eines Telefongespräches, wenn Sie mir Ihr Vermessungsansinnen vorgestellt haben.