Aller Anfang ist schwer, insbesondere für diejenigen Bauwilligen, die dies zum ersten Mal tun.
Ein Grundstück ist gefunden und kaufbar. Was sollten Sie wissen? Eine kleine Checkliste:
Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstückes?
> Bauvoranfrage bei der unteren Baubehörde, Status bei der Kommune erfragen
Wie ist das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert wird aus Kaufpreissammlungen aus der unmittelbaren Umgebung alle 2 Jahre neu ermittelt. Er ist so eine Art Verhandlungsgrundlage, um den Kaufpreis zu ermitteln. Lage, Erschließung und Belastungen begründen Abweichungen.
Gibt es privatrechtliche Belastungen?
> Alteigentümer und Notar befragen, Grundbuchauszug einsehen
Gibt es öffentliche Lasten?
> Baulastenverzeichnis bei der unteren Baubehörde (des Landkreisen oder der kreisfreien Stadt) einsehen
Wo sind die Grundstücksgrenzen?
> Verkäufer befragen, Grenzsteine zeigen lassen, im Zweifelsfall Vermessung, eine Grenzanzeige oder Grenzwiederherstellung
Verlassen sie sich nicht auf ungefähre Angaben des Alteigentümers, auch wenn sie sehr ambitioniert vorgetragen werden.
Wird nur der Teil eines Grundstückes gekauft?
> Eine Trennvermessung ist nötig, eine Zerlegung oder vielleicht eine kostengünstigere Sonderung.
Gibt es bereits bestehende Pläne als Planungsgrundlage für das Grundstück?
> Planer befragen
Bei Bauvorhaben in der Größenordnung von Einfamilienhäusern wird der Architekt gern selbst tätig: „Die paar Höhenangaben mache ich selbst!“
Ist das Baugelände schwierig (große Höhenunterschiede, Bewachsung), ist eine sensible Höheneinordnung des Projektes vonnöten oder sind für das zukünftige Projekt definierte Grenzabstände erforderlich (Es wird eng!), liefert der Vermesser eine bessere, genauere und verlässlichere Planungsgrundlage. Ihr Planer wird deswegen nicht traurig sein. Haftungsfragen sind klar und unverwässert.
Wer steckt das Projekt rechtssicher auf dem Grundstück ab?
> Planer befragen
Der Bauherr ist zu einer Erstabsteckung (2 Achsen oder Wände, 1 Höhenbezugspunkt) verpflichtet. Davon ausgehend darf auch der Polier baubegleitend weitervermessen. Insbesondere da, wo mit engem Grenzbezug abgesteckt werden muss, ist der Vermesser gefragt. Er fertigt zu seiner Arbeit eine Dokumentation (einen Absteckriss) und haftet auch dafür.